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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tiersitting-Service Bern

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen des Tiersitting-Service Bern.
Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung gelten diese AGB als akzeptiert.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

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2. Vertragsabschluss

Eine Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Ein Betreuungsvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande.
Der bestätigte Zeitraum gilt als verbindlich reserviert.

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3. Leistungen

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der jeweils gebuchten Dienstleistung und dem Betreuungsauftrag. Details zu Leistungen, Preisen, Abläufen und Zuschlägen ergeben sich aus den jeweiligen Angebotsseiten, der Preisliste oder dem individuellen Angebot.
 

Die Betreuung erfolgt grundsätzlich persönlich durch Tiersitting-Service Bern. Der Einsatz qualifizierter Ersatzpersonen bleibt vorbehalten.
 

Trainings- und Coachinganweisungen stellen fachliche Empfehlungen dar. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung der Tierhalter:innen.

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Eine gleichzeitige oder wechselnde Betreuung durch Tierhalter:innen, Familienangehörige, Nachbarn oder andere Drittpersonen während des vereinbarten Betreuungszeitraums erfolgt grundsätzlich nicht. Dadurch bleiben Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt und Missverständnisse sowie Haftungsfragen vermieden. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung durch Tiersitting-Service Bern.
 

Tiersitting-Service Bern ist frei, Anfragen oder Betreuungsaufträge vor Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 

Bereits bestätigte Betreuungsaufträge können abgelehnt oder beendet werden, wenn die Betreuung aus fachlicher Sicht nicht mit dem Tierwohl, der Sicherheit von Mensch oder Tier oder einer vertrauensvollen Zusammenarbeit vereinbar ist.
 

Zuschlag für Einsätze​​ am Sonntag:

  • 1 Besuch: CHF 20.00

  • Ab 2 Besuchen: CHF 40.00


3.1 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen ab CHF 50.00 pro Einsatz zzgl. Fahrkosten gemäss Ziff. 3.4

  • Tierarztbesuch, Abholung Medikamente (Kosten trägt der Tierhalter:in)

  • Einkauf von Futter oder Einstreu (zzgl. Materialkosten)

  • Komplettreinigung von Tierkäfigen oder Terrarien

  • Kennenlern- und Beobachtungsspaziergang für Hunde
     

3.2 NOTFALLEINSATZ (gleicher Tag)
Nur bei verfügbarer Kapazität.
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Notfalleinsatzes.

Zuschläge pro Besuch:

  • Mo–Sa: + CHF 50.00 

  • Sonntag/Feiertag: + CHF 80.00
     

3.3 Besprechung vor Betreuungsbeginn

Vor der ersten Betreuung findet in der Regel 2–3 Tage vor Betreuungsbeginn eine Besprechung bei der Tierhalterin oder beim Tierhalter statt. Der Termin dient der Aufnahme aller betreuungsrelevanten Informationen, dem Ausfüllen des Betreuungsauftrags, der Besprechung allfälliger Besonderheiten sowie der Schlüsselübergabe. Die Besprechung ist Bestandteil des bestätigten Betreuungsauftrags und wird nicht zusätzlich verrechnet.
 

In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Hunden mit komplexem Verhalten, Tieren mit erhöhtem medizinischem Betreuungsbedarf oder anderen betreuungsrelevanten Besonderheiten, kann Tiersitting-Service Bern vor Annahme des Betreuungsauftrags einen separaten Vor-Ort-Termin verlangen.

Ein solcher Termin wird als Zusatzleistung mit CHF 50.00 gemäss Preisliste verrechnet. 


3.4 Fahrkosten und Mobilität

Für Betreuungen, Zusatzleistungen sowie weitere vereinbarte Einsätze werden Fahrkosten verrechnet. Es kommt entweder die Kilometerentschädigung oder die Mobilitätspauschale zur Anwendung. Bei kurzen Fahrstrecken erfolgt die Verrechnung grundsätzlich nach gefahrenen Kilometern zum Ansatz von CHF 1.10 pro Kilometer.

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Erfordert ein Einsatz aufgrund der Distanz, der Verkehrssituation oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einen Reiseaufwand von mehr als 30 Minuten pro Weg, wird anstelle der Kilometerentschädigung eine Mobilitätspauschale verrechnet. Die Mobilitätspauschale berücksichtigt insbesondere Reisezeit, Einsatzplanung, Fahrzeug- bzw. ÖV-Verfügbarkeit sowie den organisatorischen Aufwand im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einsatz. Die jeweils anwendbaren Fahrkosten oder Mobilitätspauschalen werden im Angebot, in der Preisliste oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.


4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus gemäss Rechnung oder Angebot. Nach vorgängiger Vereinbarung kann die Bezahlung auch unmittelbar bei der Schlüsselübergabe vor Beginn des Betreuungsauftrags mittels TWINT oder in bar erfolgen.
 

Die Betreuung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang oder gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises. Eine Schlüsselübernahme erfolgt ebenfalls erst nach Zahlung.

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Bei Zahlungsverzug behält sich Tiersitting-Service Bern vor:

  • die Betreuung vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraums nicht anzutreten

  • Verzugszinsen von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR zu erheben

  • Mahngebühren ab der zweiten Mahnung in Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung zu verrechnen

  • allfällige Inkasso- oder Betreibungskosten weiterzuverrechnen

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Eine bereits begonnene Betreuung wird seitens Tiersitting-Service Bern aus Gründen des Tierwohls grundsätzlich nicht ohne vorherige Information der Tierhalter:innen beendet.

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5. Änderungen und Stornierungen
5.1 Auftragsänderungen

Verlängerungen der Betreuung, zusätzliche Tiere, eine erhöhte Besuchsfrequenz oder weitere Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste verrechnet und erfolgen nur nach Verfügbarkeit.
 

Eine Verschiebung des gesamten Betreuungszeitraums gilt als Stornierung des ursprünglichen Auftrags und als neue Buchung. Es gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5.2.
 

Eine Verkürzung des Betreuungszeitraums, der Wegfall einzelner Besuche oder eine vorzeitige Rückkehr begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

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5.2 Stornierung des Betreuungsauftrags

Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.

Es gelten folgende pauschalierte Schadenersatzregelungen:

  • ​bis 30 Tage vor Beginn: 25 % des vereinbarten Gesamtbetrags

  • 29 bis 14 Tage: 50 %

  • ab 13 Tage: 100 %
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6. Mitwirkungspflicht der Tierhalter:innen

Tierhalter:innen verpflichten sich, alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen, insbesondere zu:

  • Gesundheitszustand

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Medikamentengabe

  • Risiken oder Gefahrenpotential

  • Läufigkeit

  • Zerstörungsneigung

  • Unsauberkeit

  • frühere Beissvorfälle oder Aggressionen
     

Die Tierhalter:innen bestätigen, dass für das betreute Tier eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

Für gesundheitliche Veränderungen des Tieres, die auf bestehende Vorerkrankungen, genetische Dispositionen oder nicht bekannte Risiken zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Unterlassene oder falsche Angaben können zum Abbruch der Betreuung führen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

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Soweit vorhanden, sind Impfunterlagen auf Verlangen vorzulegen.
Für Freigänger-Katzen wird ein aktueller Impfstatus empfohlen.

 

Grundsätzlich werden Tiere mit schweren oder intensivmedizinisch betreuungsbedürftigen Erkrankungen nicht übernommen.

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6.1 Betreuungsausschluss
Aus fachlichen und haftungsrechtlichen Gründen übernehme ich keine Hunde bestimmter Rassen.

Dazu gehören insbesondere:

  • American Staffordshire Terrier

  • Bull Terrier

  • Pit Bull Terrier

  • Rottweiler sowie deren Kreuzungen
     

Da ich auf die Führung und Sicherung solcher Hunde nicht entsprechend spezialisiert und ausgebildet bin, kann ich eine fachlich verantwortbare Betreuung im Rahmen meines Angebots nicht gewährleisten. Ich bitte um Verständnis, dass ich Anfragen für diese Rassen daher nicht annehme.
 

7. Notfälle

Soweit möglich, werden die Tierhalter:innen oder eine bezeichnete Notfallkontaktperson vorgängig informiert.

Kann die Tierhalterin bzw. der Tierhalter und die bezeichnete Notfallkontaktperson ebenfalls nicht erreicht werden,
ermächtigt der/die Tierhalter:in den Tiersitting-Service Bern, im Interesse des Tierwohls notwendige tierärztliche Sofortmassnahmen zu veranlassen.

 

Die Tierhalter:innen übernehmen die Kosten notwendiger tierärztlicher Sofortmassnahmen.

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8. Haftung

Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter haftet gemäss Art. 56 OR für sämtliche Schäden, die durch das Tier verursacht werden.

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Der Tiersitting-Service haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

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Die Haftung des Tiersitting-Service ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Betreuungssumme beschränkt.

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Tiere sind eigenständige Lebewesen mit einem nicht vollständig vorhersehbaren Verhalten. Trotz sorgfältiger, fachgerechter und gewissenhafter Betreuung können Erkrankungen, Verletzungen, Verhaltensänderungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für solche Ereignisse übernimmt der Tiersitting-Service keine Haftung.

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9. Schlüsselregelung

Die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel erfolgt nach individueller Vereinbarung und wird schriftlich dokumentiert. Erfolgt die Schlüsselübergabe oder -rückgabe im Rahmen eines Betreuungseinsatzes, ist diese kostenlos.
 

Separat vereinbarte Hausbesuche zur Schlüsselabholung oder Schlüsselrückgabe durch Tiersitting-Service Bern werden pauschal mit CHF 25.00 pro Einsatz verrechnet.
 

Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt grundsätzlich persönlich gegen Bestätigung oder durch eine vorgängig vereinbarte Schlüsselhinterlegung bei Tiersitting-Service Bern.
 

Ein Einwurf in Briefkästen, Milchkastenanlagen oder die Übergabe an Drittpersonen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko der Tierhalter. In diesem Fall endet die Verantwortung von Tiersitting-Service Bern mit dem Einwurf bzw. der Übergabe an die bezeichnete Person.
 

Bei verspäteter Rückreise, Krankheit, Unfall, Flugverspätungen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen wird empfohlen, den Schlüssel bis zur definitiven Rückkehr bei Tiersitting-Service Bern zu belassen. Die Aufbewahrung des Schlüssels erfolgt sorgfältig. Eine Verlängerung der Betreuung erfolgt ausschliesslich nach Verfügbarkeit und zu den jeweils gültigen Tarifen.


10. Höhere Gewalt

Kann eine Betreuung aufgrund von Umständen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Verkehrsunterbrüche oder andere unvorhersehbare Ereignisse) nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, informiert Tiersitting-Service Bern die Tierhalter:innen unverzüglich und bemüht sich nach Möglichkeit um eine geeignete Lösung. Dazu kann insbesondere die Vermittlung einer geeigneten Ersatzbetreuung gehören. Das Wohl der betreuten Tiere steht dabei jederzeit im Vordergrund.
 

Eine Garantie für die Organisation oder Durchführung einer Ersatzbetreuung besteht jedoch nicht.
 

Soweit gesetzlich zulässig, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erbracht werden können. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

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11. Vertragsbeendigung

Der Vertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden, insbesondere bei:​

  • Gefährdung der Sicherheit von Mensch oder Tier

  • Gefährdung des Tierwohls

  • Nichtzahlung

  • falschen Angaben

 

Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäss Datenschutzerklärung bearbeitet.

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13. Feiertagszuschläge

Für Betreuungen an gesetzlichen Feiertagen im Kanton Bern wird ein Zuschlag von CHF 40.00 pro Besuch erhoben.
Der Feiertagszuschlag ersetzt keinen allfälligen Notfallzuschlag.
Der Feiertagszuschlag beträgt CHF 40 pro Besuch und gilt unabhängig davon, ob der Feiertag auf einen Sonntag fällt.

 

Als Feiertage gelten diese Feiertage:

Feiertage 2026
Neujahr (1.1.)
Berchtoldstag (2.1.)
Dreikönigstag (6.1.)
Karfreitag (3.4.)
Ostersonntag (5.4.)
Ostermontag (6.4.)
Tag der Arbeit (1.5.)
Auffahrt (14.5.)

Pfingstsonntag (24.5.)
Pfingstmontag (25.5.)
Nationalfeiertag (1.8.)
Eidg. Dank-, Buss- und Bettag (20.9.)
Heiligabend (24.12)
Weihnachten (25.12.)
Stephanstag (26.12.)
Silvester (31.12.)

 

Feiertage 2027
Neujahr (1.1.)
Berchtoldstag (2.1.)
ff. Feiertage im Kanton Bern

 

14. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Bern.

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Gültig ab 1.7.2026

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