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AGB

Ergänzung zu der Preisübersicht (aktualisiert: Bern. 4.4.2024)

Terminanfragen über die Website werden durch Tiersitting-Service nach Verfügbarkeit geprüft.
Die Bestätigung erfolgt entsprechend und verleiht der Buchung erst dann die Gültigkeit.

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Annulationsbedingungen

Die Anmeldung gilt nach Ihrer Buchung (und Zahlung) als definitiv. 
Für Absagen und Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 fällig.

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Bei einer kurzfristigen Stornierung oder Umbuchung wird zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr eine Gebühr (in % vom Gesamtpreis) erhoben. Details dazu finden Sie in den AGB unter Stornierung / Änderung des Betreuungauftrages. Dies ist eine effektive Entschädigung für die Umsatzeinbusse aufgrund der fixen Terminplanung.

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Für kurzfristige Absagen (weniger als 14 Kalendertage) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Umbuchung.

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Ich empfehle Ihnen, eine Annulationsversicherung abzuschliessen um kurzfristige Absagen (Krankheit, Unfall etc.) abzudecken. 

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ZUSCHLAG FEIERTAGE
Für diese Feiertage 2024 / 2025 wird ein Zuschlag von CHF 40 berechnet:

1.1.2024      Montag            Neujahr
2.1.2024     Dienstag          Berchtoldstag

29.3.2024  Freitag              Karfreitag
31.3.2024   Sonntag           Ostern
1.4.2024     Montag            Ostermontag
9.5.2024    Donnerstag     Auffahrt

19.5.2024   Sonntag           Pfingsten
20.5.2024  Montag            Pfingstmontag

1.8.2024     Donnerstag    1. August
15.9.2024   Sonntag           Eidg. DBB
24.12.2024  Dienstag        Heiligabend
25.12.2024  Mittwoch        Weihnachtstag
26.12.2024  Donnerstag   Stephanstag

31.12.2024   Dienstag        Silvester

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1.1.2025      Mittwoch        Neujahr

2.1.2025     Donnerstag    Berchtoldstag

 

FAHRKOSTEN
Für die Tierbetreuung
Hunde, Katzen und Andere Kleintiere ab ÖV Zone 101

gilt der Betreuungspreis plus Fahrkosten CHF 1.10 /km Hin- und Rückfahrt

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ZUSÄTZLICHE OPTIONEN
Zusätzliche Dienstleistungen werden mit einer Pauschale von CHF 50 berechnet.

  • Tierarztbesuche

  • Physiotherapie oder Besuche im Tier-Coiffeursalon

  • Organisation und Abholung von Medikamenten beim Tierarzt

  • Begleitung zum Tierarzt (Unfall, Krankheit oder Abschied vom Tier) mit unterstützender Beratung

  • Umfangreiche Pflanzenbewässerung im Haus, Garten und Rasen

  • Komplettreinigung von Tierkäfigen mit Einstreu, Terrarien (Scheibe, Wasserteil)

  • Reinigung von Aquarien (ohne Wasserwechsel)

  • Notfall-Einsatz Tierbetreuung unter 24 Stunden

  • Persönliche Schlüsselabholung oder -rückgabe beim Tierhalter (Aufwandsentschädigung)

  • Notwendige Besprechung beim Kunden vor Zusage zum Betreuungsauftrag
     

INFORMATIONSPFLICHT DES TIERHALTERS
Kranke, verletzte oder verhaltensauffällige Tiere benötigen besondere Betreuung. Deshalb bin ich in solchen Situationen umgehend zu informieren, auf jeden Fall vor Beginn der Betreuung. ​Mit „verhaltensauffällig“ sind bei Hunden insbesondere Beissvorfälle oder sonstiges aggressives Verhalten gemeint. Sind Beissattacken vorgefallen, unabhängig wie lange zurück der Vorfall liegt, bin ich darüber schriftlich zu informieren. Auch bin ich darüber zu informieren, falls ein Tier nicht stubenrein ist, an Zerstörungsattaken leidet oder aktuell läufig ist. Der Tierhalter ist verpflichtet, alle beim Betreuungsauftrag erforderlichen Angaben vollständig und richtig anzugeben.

Hundespaziergang - meine Richtlinie dazu, hier!
Ausschliesslich mit einem Hund. Keine weiteren Hunden laufen gleichzeitig mit. Der Spaziergang wird mit Trainings-, Suchspielen oder Spieleinheiten interessant gestaltet. Ich biete keine Hundetagesplätze oder -hort an!

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Tierbetreuung Katzen

Gemäss dem Merkblatt vom Bundesamt BLV und der Tierschutzverordnung, ist die Tierbetreuung von länger als drei Tagen Abwesenheit vom Tierhalter,  durch einen Tierbetreuungsdienst in mindestens zwei Einheiten pro Tag vorzunehmen. Bei jedem Besuch spiele und beschäftige ich mich mit der Katze mit Spielzeug, Streichel- und Einheiten mit der Haarbürste. Ich baue auch mal ein Katzen-Karton-Haus oder eine Spielhöhle auf und tue mein Bestes, dass es Ihrer Katze während Ihrer Abwesenheit gut geht. Als erfahrene und langjährige Katzen-Betreuerin sehe ich sofort, wenn es einer Katze nicht gut geht und kann Sie rechtzeitig informieren. Im Notfall und nach Rücksprache mit Ihnen fahre ich umgehend zum Tierarzt mit Ihrem Tier. Im Preis inbegriffen sind täglich schöne Fotos oder Videos, als Erinnerung und damit Sie die Gewissheit haben, dass es Ihrem Liebling gut geht.

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Jacqueline's Animal Oasis
Ihrer Katze steht ausreichend Platz bei Jacqueline zur Verfügung wo sie mit Familienanschluss den ganzen Tag betreut, beschmust und bespielt wird. Selbstverständlich stehen Ihrem Liebling auch Rückzugsplätze zur Verfügung. Für einen Aufenthalt bei Jacqueline muss die Katze kastriert, gesund und grundimmunisiert sein. Ein Impfnachweis ist jedoch nicht nötig! Ebenso muss die Katze gegen Flöhe geschützt und entwurmt sein. Beim Abgeben der Katze bitte das Impfbuch mitbringen! Ablauf: Der Tierhalter bringt die Katze zu Jacqueline und holt sie dort nach Beendigung der Betreuungszeit auch wieder ab. Der Tierhalter bringt genügend Premium Nassfutter, optional hochwertiges Trockenfutter und Einstreu für das Katzenklo mit. Das eigene Katzenklo ist sauber gereinigt mitzubringen. Ebenso eine Schlafdecke, Spielzeug, Kamm und Bürste für das Tier. Sollte das Futter und die Einstreu nicht für die gesamten Betreuungstage ausreichen, wird auf Kosten des Tierhalter entsprechend nachgekauft. Sollte eine zusätzliche Medikamentengabe, Wundversorgung oder ein Tierarztbesuch notwendig sein, wird dies auf Kosten des Tierhalters durchgeführt.

 

Analyseverhalten HUND oder KATZE bei Problemen
Hund: Themen: Alltagssituationen, Aggression, Konflikte, Alleine lassen, Bellen. Beobachten des Hundes und Führen durch den Hundehalter.


Katze: Themen: Langeweile, Übergewicht, Ängstlichkeit und Unsauberkeit. Analyse der Wohnsituation der Katze.


Ich biete Ihnen eine gründliche Analyse des Verhaltens Ihres Hundes oder Ihrer Katze bei Problemen an. Bei Hunden liegt der Fokus auf Alltagssituationen, Aggression, Konflikten, Alleine lassen und Bellen. Durch Beobachtung und Anleitung des Hundehalters erarbeiten wir individuelle Lösungen.

 

Bei Katzen konzentrieren wir uns auf Themen wie Langeweile, Übergewicht, Ängstlichkeit und Unsauberkeit. Hierbei erfolgt eine eingehende Analyse der Wohnsituation der Katze. Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Unterstützung und massgeschneiderte Lösungen für Ihr Haustier.

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Ernährungsberatung und Zahnpflege für HUND oder KATZE

Hund: Individuelle Ernährungsberatung unter Berücksichtigung von Alter, Rasse, Gewicht und Gesundheitszustand. Zahnpflege zu Hause: Empfehlung von geeigneten Massnahmen zur Zahnpflege zu Hause, wie z.B. spezielles Hundefutter, Kauartikel oder Zahnreinigungsbürsten.


Katze: Ernährungsprobleme, Wohnungskatzen haben oft weniger Bewegung und könnten anfälliger für Gewichtsprobleme sein. Eine speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Ernährungsberatung ist entscheidend, um optimale Gesundheit und Gewichtskontrolle zu gewährleisten.


Hochwertige Futtersorten, welche alle notwendigen Nährstoffe enthalten sind für alle Tiere essentiell. Nicht zu unterschätzen ist die Thematik Hydration, welche die Förderung der Flüssigkeitsaufnahme der Katzen fördern soll und die Gabe von gesunden Snacks, welche zur natürlichen Zahnreinigung beitragen können.

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Ich betreue keine Tiere, welche Medikamente bei Epilepsie oder Spritzen von Insulin benötigen!  Ebenso betreue ich keine Tiere, welche an einer diagnostizierten Herzerkrankung leiden und Tiere, bei welchen eine chronischer Niereninsuffizienz mit Stadium 2-3 bekannt ist. Da diese Tiere eine intensive Beobachtung und Betreuung benötigen, bitte ich Sie, diese Tiere während Ihrer Abwesenheit in einer Tierklinik betreuen zu lassen.

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ABLAUF
Nachdem Sie in Kenntnis der Betreuungskosten sind und mich verbindlich für einen Zeitraum gebucht haben, sende ich Ihnen meine Auftragsbestätigung. Wir vereinbaren kurz vor Ihrer Abreise den Termin für die Besprechung, die Schlüsselübergabe und Bezahlung. Wir lernen uns kennen, Sie stellen mir die Tiere vor und Sie informieren mich über Ihre Tiere und deren Gewohnheiten. Dazu mache ich mir gerne ein paar Notizen für die spätere Betreuung. Es erfolgt die Vertragsunterzeichnung zum Auftrag und die Schlüsselübergabe. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung der Dienstleistung von Tiersitting-Service gegenüber dem Kunden.

 

BEZAHLUNG
Bar, TWINT oder Banküberweisung vorab
WICHTIG: Schlüsselübernahme vom Tiersitting-Service erfolgt ausschliesslich erst nach erfolgter Bezahlung.


Schlüsselübergabe mit Quittung
Für die Schlüsselübergabe und -Abholung ist grundsätzlich der Kunde zuständig. Möglichkeiten für die Schlüsselübergabe durch persönliche Übergabe des Kunden oder Zusendung per Post (Einschreiben, spätestens 3 Arbeitstage vor Betreuungsbeginn). Die Schlüsselrückgabe an den Tierhalter erfolgt nur persönlich gegen Quittung. Es erfolgt kein Einwurf in den Briefkasten oder Übergabe an Dritte - Haftung! Persönliche Schlüsselabholung bzw. -rückgabe durch den Tiersitting-Service werden mit CHF 50 (Besondere Dienstleistung) in Rechnung gestellt. ​Auf Wunsch des Tierhalters, kann der Schlüssel für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft vom Tiersitting-Service verwahrt werden.
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VORBEREITUNG, Checkliste
Genügend Futter, Einstreu und Pflegemittel stehen für den Betreuungszeitraum zur Verfügung.
Für den vorgesehenen Kauf von Spezial-, Frischfutter, Tierarztbesuche oder Medikamente etc. ist ein Barbetrag mit Quittung zu hinterlegen. Sollten diese Kosten während der Betreuungszeit vom Tiersitting-Service übernommen werden, so werden all diese Auslagen an den Tiersitting-Service zurückvergütet.
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​NOTFALL
Wenn ich beim Tier gesundheitliche oder verhaltensuntypische Auffälligkeiten bemerke, informiere ich Sie unverzüglich per Telefon oder per WhatsApp sollten Sie im Ausland sein. Sollte ich Sie nicht innerhalb 15 Minuten erreichen können und auch kein Rückruf erhalten, bin ich in Ihrem Auftrag befugt, mich umgehend um eine sofortige tierärztliche Behandlung zu kümmern.  Damit in einem lebensbedrohlichen Zustand des Tieres keine wertvolle Zeit verloren geht, willigt der Tierhalter bei der Auftragserteilung darin ein dass sein Haustier in seinem Auftrag und auf seine Rechnung sofort in die nächstgelegene tierärztliche Behandlung kommt. Der Impfpass, eine Transportbox und die Adresse/Telefonnummer des Tierarztes sind am Betreuungsort des Haustieres hinterlegt. Die hierdurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Wartezeit, Fahrkosten, Parkkosten, Telefonkosten falls ein Auslandgespräch notwendig ist) trägt alleine der Tierhalter. Die durch den Notfall entstandenen Kosten sind vom Tierhalter nach seiner Rückkehr zu übernehmen und an Tiersitting-Service rückzuvergüten.
 

HAFTUNG
Während der Betreuungszeit durch den Tiersitting-Service bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres. Falls es sich bei der Betreuung um einen Hund und Katze mit Freilauf handelt, versichert der Tierhalter dass für seinen Hund/Katze eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese greift für Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren und Verletzungen an Menschen oder verursachte Schäden in Fremdhaushalten. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polster, Kleider, Schuhe etc., so haftet hierfür der Eigentümer des Tieres. Sollte der Hund von einem anderen Hund angegriffen und verletzt werden, regeln dies die Haftpflichtversicherungen der beiden Tierhalter. Verunglückt das Tier während der Betreuungszeit durch Fremdeinwirkung und lässt sich nicht mehr auffinden, kann Tiersitting-Service nicht haftbar gemacht werden.
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Tiersitting-Service verpflichtet sich, anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen und die vertragsgemässe Verwendung und sorgfältige Verwahrung der zur Durchführung des Auftrags überlassenen Gegenstände und Mittel. Ebenso verpflichtet sich der Tiersitting-Service zur Geheimhaltungspflicht, die Benachrichtigungs- und Informationspflicht. Der Tiersitting-Service haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Wenn eine Alarmanlage installiert ist, wird Tiersitting-Service darüber schriftlich instruiert - trotzdem haftet Tiersitting-Service nicht für die Folgen eines möglichen Einbruches. Bei Gefahr ist der Tiersitting-Service berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) zu rufen. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Tierhalter/Eigentümer.
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Zusammengefasst:
Impfung, Krankheiten, Parasiten
Die Hunde und Katzen mit Freigang müssen geimpft und entwurmt sein und dürfen keinen Parasitenbefall, wie auch keine übertragbaren Krankheiten haben. Bitte legen Sie mir beim Besuch den Impfpass bereit.
 
Reine Wohnungskatzen haben keinen Kontakt zu unbekannten Artgenossen, so dass sie sich seltener mit Krankheitserregern infizieren. Allerdings gibt es auch typische Katzen-Krankheiten, die sogar ohne Kontakt zu anderen Katzen übertragen werden können. Dies gilt zum Beispiel für die Katzenseuche und den Katzenschnupfen. Aus diesem Grund ist eine Impfung gegen diese Erkrankungen für Wohnungskatzen wie für Freigänger gleichermassen sinnvoll. Für mich als Tiersitterin ist jedoch das impfen von Hauskatzen für die Dienstleistung Tiersitting KEIN Muss! Bitte informieren Sie mich unbedingt darüber, falls Ihre Katze FIV/FeLV positiv getestet ist damit ich die Symptomatik einordnen und die notwendigen Hygienemassnahmen einhalten kann.

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Braucht Ihr Tier zur Behandlung einer bestimmten Krankheit regelmässig Medikamente, so stelle ich selbstverständlich auch seine diesbezügliche Versorgung sicher und verabreiche ihm die nötigen Medikamente fachkundig und wie von Ihnen gewünscht resp. von Ihrem Tierarzt verordnet. Auch spezielle Pflegemassnahmen wie Ohrenpflege/Augenpflege, Fellpflegemassnahmen, Wundpflege oder Verbandwechsel nach einer Operation, usw. führe ich gerne durch. Preis nach Aufwand.

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STORNIERUNG / Änderung des Betreuungsauftrages
Eine Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich per E-Mail oder Telefon erfolgen. Zusätzlich zu den untenstehenden Stornierungsgebühren wird für Stornierungen oder Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben. Diese deckt die Kosten des bisherigen Aufwandes und der notwendigen langfristigen Planung für eine zuverlässige Terminzusage.

Bei einer kurzfristigen Stornierung oder Umbuchung wird zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Gebühr (in % vom Gesamtpreis) erhoben. Dies ist eine Entschädigung für die Umsatzeinbusse aufgrund der fixen Terminplanung.

120-50 Tage vor Abreise:   25%
49-30 Tage vor Abreise:    50%
  29-15 Tage vor Abreise:    80%
  14-00 Tage vor Abreise:  100%

Vorzeitige Rückreise
Falls Sie Ihre Reise oder Abwesenheit aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise oder Abwesenheit Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen Ihrer Reiseversicherung.

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Bern, 4.4.2024

Für sämtliche Dienstleistungen gelten die Konditionen und Preise, wie sie über die Verkaufskanäle von Tiersitting-Service zugänglich gemacht werden. Tiersitting-Service behält sich das Recht vor, das Angebot der Dienstleistungen jederzeit zu ändern, anzupassen oder sogar die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen. Änderungen werden auf der Website bzw. den Mobile-Anwendungen veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Die vorliegenden AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tiersitting-Service finden auf alle Dienstleistungen Anwendung. Ebenso gelten diese AGB für sämtliche Auftrags- und Vertragsbeziehungen zwischen Tiersitting-Service und dem Kunden. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Tiersitting-Service akzeptiert der Kunde/die Kundin diese anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf diese AGB ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Im Falle von Klagen ist der Gerichtsstand der Sitz der Einzelunternehmung in Bern.

Tiersitting-Service empfiehlt nachstehende Organisationen und Tierärzte und geniesst Ihr Vertrauen:

 

Organisationen:​

Amt für Veterinärwesen Kanton Bern
Berner Tierschutz
Veterinärwesen Kanton St. Gallen

Veterinäramt Kanton Zürich

Zoologischer Garten Zürich
Tiergarten-Gesellschaft Zürich

Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, Zell

Tierhilfe-Schweiz, Mattwil

4Pfoten Stiftung für Tierschutz, Zürich

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) - Ihre Spende hilft, die rechtliche Situation von Tieren zu verbessern!
 

Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ

www.stmz.ch

Tier vermisst?    0900 357 358

Tier gefunden? 0848 357 358

Tier in Not?        0900 357 357

STMZ Helfer-Netzwerk

Je grösser der Kreis der Personen ist, welche Informationen über vermisste Tiere erhalten, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand aus diesem Kreis ein vermisstes Tier als solches erkennt und es dem Besitzer zurückgeben kann. Dabei spielt natürlich wie so oft der Zufall eine grosse Rolle. Als STMZ Helfer kann man auch ein Tier vorübergehend beherbergen oder einen Transport anbieten, zum Beispiel eine Fahrt zum Tierarzt, um den Chip zu prüfen, oder in ein Tierheim, wenn der Finder dazu nicht in der Lage ist.
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- mit einer Sponsoring-Partnerschaft
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