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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tiersitting-Service Bern

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen des Tiersitting-Service Bern.
Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung gelten diese AGB als akzeptiert.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Eine Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Ein Betreuungsvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande.
Der bestätigte Zeitraum gilt als verbindlich reserviert.

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3. Leistungen

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der jeweils gebuchten Dienstleistung und der individuellen Vereinbarung.​

Details zu Leistungen, Preisen, Abläufen und Zuschlägen sind in den jeweiligen Angebotsseiten oder im individuellen Angebot geregelt. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich persönlich durch Tiersitting-Service Bern. Der Einsatz qualifizierter Drittpersonen bleibt vorbehalten.
 

Trainings- und Coachinganweisungen stellen fachliche Empfehlungen dar.
Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung der Tierhalter:innen.

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Betreuungen können abgelehnt oder beendet werden, wenn sie aus fachlicher Sicht nicht mit dem Tierwohl oder der Sicherheit vereinbar sind.

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3.1 Zusatzleistungen & Notfälle

Zusatzleistungen (CHF 50.00 pro Einsatz + Fahrkosten)

  • Tierarztbesuch, Abholung Medikamente (Kosten trägt der Tierhalter:in)

  • Einkauf von Futter oder Einstreu (zzgl. Materialkosten)

  • Komplettreinigung von Tierkäfigen oder Terrarien

  • Besprechungen ohne anschliessenden Betreuungsauftrag

  • Kennenlern- und Beobachtungs- Hundespaziergang (30 Minuten)
     

3.2 Notfalleinsatz (gleicher Tag)
Nur bei verfügbarer Kapazität. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Notfalleinsatzes.
Zuschläge pro Besuch:

  • Mo–Sa: + CHF 50.00 

  • Sonntag/Feiertag: + CHF 85.00

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt im Voraus gemäss Rechnung oder Angebot.
Die Betreuung sowie eine allfällige Schlüsselübernahme erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Bei Zahlungsverzug behält sich Tiersitting-Service Bern vor:

  • die Leistung auszusetzen oder nicht anzutreten

  • Verzugszinsen von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR zu erheben

  • Mahngebühren ab der zweiten Mahnung in Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung zu verrechnen

  • allfällige Inkasso- oder Betreibungskosten weiterzuverrechnen

5. Auftragsänderungen und Stornierungen
5.1 Auftragsänderungen

Als Auftragsänderung gelten insbesondere:
 

  • Verschiebung des Betreuungszeitraums

  • Verlängerung oder Verkürzung der Betreuung

  • Anpassung der Besuchsfrequenz

  • Änderung der Anzahl betreuter Tiere

  • wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs
     

Für Auftragsänderungen wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 100.00 erhoben.

Diese Pauschale umfasst den administrativen Aufwand für kleinere Anpassungen.
 

Erfordern die gewünschten Änderungen eine umfassende Anpassung der Planung, eine Neuorganisation der Betreuung oder die Erstellung eines neuen Angebots, wird der zusätzliche administrative Aufwand nach effektivem Aufwand verrechnet.


Wird der Betreuungszeitraum verkürzt, bleibt der ursprünglich vereinbarte Zeitraum massgebend, sofern die frei gewordenen Termine nicht anderweitig vergeben werden können.

 

5.2 Stornierung

Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.

Es gelten folgende pauschalierte Schadenersatzregelungen:

  • ​bis 30 Tage vor Beginn: 25 % des vereinbarten Gesamtbetrags

  • 29 bis 14 Tage: 50 %

  • ab 13 Tage: 100 %
     

Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr ist ausgeschlossen.

5.3 Rückerstattungsanspruch
Bei Stornierungen mit Rückerstattungsanspruch müssen erforderliche Angaben (z. B. IBAN) innerhalb von 60 Tagen schriftlich übermittelt werden. Erfolgt keine Rückmeldung, verfällt der Anspruch.
Nicht eingeforderte Beträge werden am Jahresende an den Schweizer Tierschutz gespendet.

6. Mitwirkungspflicht der Tierhalter:innen

Tierhalter:innen verpflichten sich, alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen, insbesondere zu:
 

  • Gesundheitszustand

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Medikamentengabe

  • Risiken oder Gefahrenpotential

  • Läufigkeit

  • Zerstörungsneigung

  • Unsauberkeit

  • frühere Beissvorfälle oder Aggressionen
     

Die Tierhalter:innen bestätigen, dass für das betreute Tier eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

Für gesundheitliche Veränderungen des Tieres, die auf bestehende Vorerkrankungen, genetische Dispositionen oder nicht bekannte Risiken zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Unterlassene oder falsche Angaben können zum Abbruch der Betreuung führen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Wichtig:

Impfpass muss vorgelegt werden (Freigänger-Katzen obligatorisch)

 

Grundsätzlich keine Betreuung von Tieren mit:

– insulinpflichtigem Diabetes

– akuten Herzerkrankungen

– Niereninsuffizienz Stadium 4

6.1 Betreuungsauschluss
Aus fachlichen und haftungsrechtlichen Gründen übernehme ich keine Hunde bestimmter Rassen.

 

Dazu gehören insbesondere:

  • American Staffordshire Terrier

  • Bull Terrier

  • Pit Bull Terrier

  • Rottweiler sowie deren Kreuzungen
     

Da ich nicht auf die Führung und Sicherung solcher Hunde spezialisiert oder entsprechend ausgebildet bin, kann ich eine fachlich verantwortbare Betreuung im Rahmen meines Angebots nicht gewährleisten. Ich bitte um Verständnis, dass ich Anfragen für diese Rassen daher nicht annehme.
 

7. Notfälle

Ist die Halterin oder der Halter nicht erreichbar, darf der Tiersitting-Service im Notfall eine tierärztliche Behandlung im Namen und auf Rechnung der Halter:innen veranlassen.

Tiere sind eigenständige Lebewesen mit nicht vollständig kontrollierbarem Verhalten.
Unvorhersehbare Entwicklungen können trotz sorgfältiger Betreuung nicht ausgeschlossen werden.

8. Haftung

Die Tierhalter:innen haften gemäss Art. 56 OR für sämtliche Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden.​
 

Tiersitting-Service Bern haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
 

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
 

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Betreuungssumme begrenzt.


Hundecoaching
Trainingsanweisungen stellen fachliche Empfehlungen dar.
Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung der Halter:innen.

9. Schlüsselregelung

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Vereinbarung und wird schriftlich dokumentiert (Schlüsselquittung).​
 

Eine dauerhafte Schlüsselhinterlegung ist für Stammkund:innen möglich und wird ebenfalls schriftlich bestätigt.
Sie kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden.

 

Die Aufbewahrung erfolgt sorgfältig und getrennt von vollständigen Adressangaben.
 

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, ausser wenn dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist.
 

Bei Verlust eines Schlüssels haftet Tiersitting-Service Bern ausschliesslich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten.

Der Ersatz von Schliessanlagen oder Sicherungssystemen ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

 

Schlüsselübergabe und -rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel erfolgt nach individueller Vereinbarung.


Erfolgt die Schlüsselübergabe oder -rückgabe im Rahmen eines Betreuungseinsatzes, ist diese kostenlos.


Separat vereinbarte Termine für Schlüsselabholung oder -rückgabe werden mit einer Pauschale von CHF 25.00 zzgl. Fahrkosten verrechnet.


10. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund von Umständen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erbracht werden (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Verkehrsunterbrechungen), besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.​

Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

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11. Vertragsbeendigung

Der Vertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden, insbesondere bei:

  • Gefährdung der Sicherheit

  • Gefährdung des Tierwohls

  • Nichtzahlung

  • falschen Angaben

 

Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäss Datenschutzerklärung bearbeitet.

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13. Feiertagszuschläge

Für Betreuungen an gesetzlichen Feiertagen im Kanton Bern wird ein Zuschlag von CHF 40.00 pro Besuch erhoben.
Der Feiertagszuschlag ersetzt keinen allfälligen Notfallzuschlag. Zuschläge sind kumulativ, sofern nicht anders vereinbart.

 

Als Feiertage gelten diese Feiertage:

Feiertage 2026
Neujahr (1.1.)
Berchtoldstag (2.1.)
Dreikönigstag (6.1.)
Karfreitag (3.4.)
Ostersonntag (5.4.)
Ostermontag (6.4.)
Tag der Arbeit (1.5.)
Auffahrt (14.5.)

Pfingstsonntag (24.5.)
Pfingstmontag (25.5.)
Nationalfeiertag (1.8.)
Eidg. Dank-, Buss- und Bettag (20.9.)
Heiligabend (24.12)
Weihnachten (25.12.)
Stephanstag (26.12.)
Silvester (31.12.)

 

Feiertage 2027
Neujahr (1.1.)
Berchtoldstag (2.1.)

 

14. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichsstand ist Bern.

Gültig ab 1.1.2026

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