Tiersitting-Service • AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Tiersitting-Service Bern
1. Allgemeines
Terminanfragen über die Website oder andere Kommunikationswege werden zunächst auf Verfügbarkeit geprüft. Eine Buchung wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail verbindlich. Die folgenden Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und gelten für sämtliche Dienstleistungen des Tiersitting-Service Bern.
2. Buchung, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 BUCHUNG
Nach Bestätigung der Verfügbarkeit und Rückbestätigung durch den Kunden erfolgt die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail.
Mit dieser Bestätigung gelten die AGB inklusive Stornierungsbedingungen als akzeptiert.
Die bestätigte Buchung blockiert den Termin verbindlich; spätere Absagen führen zu Stornogebühren gemäss Punkt 3.
2.2 ZAHLUNG
Die Zahlung erfolgt im Voraus per Barzahlung, TWINT oder Banküberweisung.
Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Die Betreuung sowie eine allfällige Schlüsselübernahme erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Für kurzfristige Buchungen (<10 Tage vor Betreuungsbeginn) ist der gesamte Rechnungsbetrag innert 5 Tagen fällig.
2.3 NICHTZAHLUNG
Bei Nichtzahlung behält sich der Tiersitting-Service das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
Es werden erhoben:
-
Bearbeitungsgebühr: CHF 100.00
-
allfällige Stornogebühren gemäss Punkt 3
2.4 PREISE
Preisangaben gemäss Angebot und Preisliste. Zusätzlich gelten:
-
Wegkosten: CHF 1.10/km (Hin- und Rückweg)
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Zeitpauschale bei langer Anfahrt: CHF 25.00 pro Anfahrt (ÖV Hin/Rück > 1 Stunde)
Zwei Besuche pro Tag = zwei Anfahrten = 2 × CHF 25.00
2.5 SONNTAGSZUSCHLAG
-
1 Besuch: CHF 20.00
-
2 Besuche: CHF 40.00
3. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen
3.1 UMBUCHUNGEN
Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr (Aufwandsentschädigung für neuen Auftrag und Rechnung) von CHF 100.00 erhoben.
3.2 STORNIERUNG
Es gelten folgende Stornogebühren:
-
bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 25 % des Gesamtbetrags
-
29 bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn: 80 % des Gesamtbetrags
-
14 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 100 % des Gesamtbetrags
Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr oder verkürzter Betreuung.
Empfehlung: Abschluss einer Rücktrittsversicherung.
3.3 RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH
Bei Stornierungen mit Rückerstattungsanspruch müssen erforderliche Angaben (z. B. IBAN) innerhalb von 60 Tagen schriftlich übermittelt werden.
Erfolgt keine Rückmeldung, verfällt der Anspruch.
Nicht eingeforderte Beträge werden am Jahresende an den Schweizer Tierschutz gespendet.
4. Feiertagszuschläge
An folgenden Feiertagen wird ein Zuschlag von CHF 40.00 berechnet:
-
2025: Heiligabend (24.12.), Weihnachtstag (25.12.), Stephanstag (26.12.), Silvester (31.12.).
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Feiertage 2026
Neujahr (1.1.)
Berchtoldstag (2.1.)
Karfreitag (3.4.)
Ostersonntag (5.4.)
Ostermontag (6.4.)
Auffahrt (14.5.)
Pfingstsonntag (24.5.)
Pfingstmontag (25.5.)
Nationalfeiertag (1.8.)
Eidg. Dank-, Buss- und Bettag (20.9.)
Heiligabend (24.12)
Weihnachten (25.12.)
Stephanstag (26.12.)
Silvester (31.12.)
-
Feiertage 2027
Neujahr (1.1.)
Berchtoldstag (2.1.)
5. Fahrkosten
Wegkosten: CHF 1.10/km (Hin- und Rückweg).
6. Zusatzleistungen, Schlüsselregelung & Notfälle
6.1 ZUSATZLEISTUNGEN (CHF 50.00 pro Einsatz + Fahrkosten)
-
Einkauf von Futter oder Einstreu (zzgl. Materialkosten)
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Komplettreinigung von Tierkäfigen oder Terrarien
-
Besprechungen ohne anschliessenden Betreuungsauftrag
6.2 NOTFALLEINSATZ (gleicher Tag)
Nur bei verfügbarer Kapazität. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Notfalleinsatzes.
Zuschläge pro Besuch:
-
Mo–Sa: + CHF 50.00
-
Sonntag/Feiertag: + CHF 85.00
Hinweis: Der Notfallzuschlag ersetzt den Feiertagszuschlag nicht.
6.3 SCHLÜSSELÜBERGABE & -RÜCKGABE
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Im Rahmen eines Betreuungsbesuchs: kostenlos
-
Separater Termin: CHF 25.00 pro Termin + Fahrkosten
-
Übergabe durch den Tierhalter persönlich: kostenlos, nach Terminvereinbarung
Die gewünschte Variante ist bei der Buchung oder spätestens 5 Tage vorher mitzuteilen.
6.4 SONDERLEISTUNGEN (CHF 50.00 pro Einsatz + Fahrkosten)
-
Tierarztbesuche (Tierarztkosten trägt der Tierhalter)
-
Organisation/Abholung von Medikamenten.
6.5 MEDIKAMENTENGABE & GESUNDHEITLICHE EINSCHRÄNKUNGEN
-
Gabe von Tabletten/Tropfen:
– während Betreuung: CHF 8.00 pro Gabe
– als alleinige Leistung: CHF 25.00 pro Besuch + Fahrkosten -
Keine Verabreichung von Spritzen/Injektionen (z. B. Insulin)
-
Keine Betreuung bei:
– insulinpflichtigem Diabetes
– akuten Herzerkrankungen
– Niereninsuffizienz Stadium 4
– Stadium 3 nur nach Tierarztabsprache, 1:1 Betreuung notwendig -
Impfpass muss vorgelegt werden (Freigänger obligatorisch)
7. Informationspflicht des Tierhalters
Der Tierhalter verpflichtet sich, vollständig und korrekt zu informieren über:
-
Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten
-
Läufigkeit, Zerstörungsneigung, Unsauberkeit
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frühere Beissvorfälle oder Aggressionen
8. Betreuung von Hunden und Katzen
-
Hunde
Gruppenspaziergänge werden nicht angeboten, ausser für zwei kleine Hunde aus demselben Haushalt.
Spaziergänge erfolgen individuell und beinhalten auf Wunsch Spiel- und Trainingseinheiten.
-
Katzen
Gemäss Tierschutzverordnung ist bei Abwesenheiten ab drei Tagen eine Betreuung in mindestens zwei Einheiten pro Tag empfohlen.
Eine mehrtägige Versorgung allein über automatische Futter-, Wasser- oder Toilettensysteme entspricht nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen. Katzen benötigen tägliche soziale Interaktion, Kontrolle des Allgemeinzustands sowie eine angemessene Reinigung der Umgebung.
Aus Gründen des Tierwohls übernehme ich keine Betreuung, wenn die Intervalle zwischen den Besuchen deutlich grösser ausfallen sollen.
9. Notfallregelungen
Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten wird der Tierhalter sofort kontaktiert.
Ist er nicht erreichbar, wird eine tierärztliche Behandlung im Namen und auf Rechnung des Tierhalters veranlasst.
10. Haftung
Tierhalter haften für alle Schäden, die ihr Tier verursacht.
Der Tiersitting-Service haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet.
Zusätzlich zulässig:
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Mitteilungen über organisatorische Änderungen (z. B. Ortswechsel, Absenzen)
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Hinweise auf tierbezogene Angebote (z. B. Kalender oder Aktionen)
Keine Weitergabe an Dritte, ausser zur Auftragserfüllung oder wenn gesetzlich vorgeschrieben.
12. Vertragsabschluss und Kündigung
Die AGB und die schriftliche Auftragsbestätigung bilden die Grundlage des Betreuungsvertrags.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Für Hundespazierdienste gelten zusätzlich die Richtlinien Hundespaziergang.
12.1 Kündigungsrecht gem. Art. 404 OR
Der Tiersitting-Service kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.
Bereits bezahlte Beträge werden anteilsmässig rückerstattet.
13. Einsatz von Drittpersonen
Der Tiersitting-Service darf qualifizierte Drittpersonen einsetzen.
Aus Datenschutzgründen erfolgt Auskunft über die betreuende Person nur mit Vornamen. Ein Anspruch auf ausschliessliche persönliche Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
14. Preise und Änderungen
Preis- und Leistungsänderungen können jederzeit veröffentlicht und ab Veröffentlichung gültig werden.
Bern, gültig ab 25. November 2025
