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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hier finden Sie Antworten zu häufige Fragen zur Tierbetreuung von Tiersitting-Service

1. Allgemeines

Terminanfragen über die Website oder andere Kommunikationswege werden zunächst auf Verfügbarkeit geprüft. Eine Buchung wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung (erfolgt per E-Mail) durch den Tiersitting-Service verbindlich. Die folgenden Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

2. Buchung, Preise und Zahlungsbedingungen

  • Buchung:
    Nach Prüfung der Verfügbarkeit und Rückbestätigung durch den Kunden wird dem Kunden der Auftrag schriftlich per E-Mail bestätigt. Mit dieser Bestätigung gilt die Buchung als verbindlich für beide Seiten.

     

  • Zahlung:
    Die Zahlung des gesamten Auftragsbetrags erfolgt im Voraus per Barzahlung, TWINT oder Banküberweisung. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum, unabhängig vom Betreuungszeitraum. Die Betreuung sowie eine allfällige Schlüsselübernahme erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

     

  • Nichtzahlung:
    Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, behält sich der Tiersitting-Service das Recht vor, die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben, zuzüglich allfälliger Stornogebühren gemäss Punkt 3 dieser AGB.

     

  • Preise:
    Preise analog meinem Angebot & Preise. Zuzüglich:
    - Wegkosten: CHF 1.10/km (Hin- und Rückweg)
    - Zuschlag Zeitpauschale ÖV-Anfahrt (Hin/Rück, ca. 1 Std.): CHF 25.00 pro Tag
    - Sonntagszuschläge: Sonntag (1 Besuch): CHF 20.00, Sonntag (2 Besuche): CHF 40.00

     

  • 1:1 Betreuung bei Tiersitting-Service:
    Tagespauschale CHF 70.00 für eine Katze. Für zwei Katzen: CHF 85.00 pro Tag.
    Futter (idealerweise hochwertiges Premium-Futter), Katzentoilette und Einstreu werden vom Tierhalter mitgebracht.
    Regulärer Zuschlag für Sonntage und Feiertage. Übergabe und Rücknahme erfolgen nach Absprache
    .
     

3. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen

  • Umbuchung:
    Umbuchungen sind bis 31 Tage vor Betreuungsbeginn kostenlos möglich.
    Ab 30 Tagen vor Betreuungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.

     

  • Stornierung:
    Bei Stornierungen gelten folgende gestaffelte Gebühren:
    – Bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 25 % des Gesamtbetrags 
    – 29 bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn: 80 % des Gesamtbetrags 
    – 14 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 100 % des Gesamtbetrags 

 

Hinweis: Bei vorzeitiger Rückkehr oder verkürzter Betreuung erfolgt keine Rückerstattung. Ich empfehle den Abschluss einer Annulationsversicherung.

Rückerstattungsanspruch: Im Falle einer Stornierung mit Rückerstattungsanspruch verpflichtet sich die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber, die für die Rückzahlung erforderlichen Angaben (z. B. IBAN) innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung der Stornierung schriftlich zu übermitteln.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Anspruch auf Rückerstattung ersatzlos.
Nicht eingeforderte Beträge werden Ende des Kalenderjahres an den Berner Tierschutz gespendet.

4. Feiertagszuschläge

 

An folgenden Feiertagen wird ein Zuschlag von CHF 40.00 berechnet:
 

  • 2025: Neujahr (1.1.), Berchtoldstag (2.1.), Karfreitag (18.4.), Ostern (20.4.), Ostermontag (21.4.), Auffahrt (29.5.), Pfingsten (8.6.), Pfingstmontag (9.6.), Nationalfeiertag Schweiz (1.8.), Eidg. Dank-, Buss- und Bettag (21.9.), Heiligabend (24.12.), Weihnachtstag (25.12.), Stephanstag (26.12.), Silvester (31.12.).
     

  • 2026: Neujahr (1.1.), Berchtoldstag (2.1.).
     

5. Fahrkosten

  • Wegkosten: CHF 1.10/km (Hin- und Rückweg), berechnet ab PLZ 3018 Bern.


6. Zusätzliche Dienstleistungen & Schlüsselregelung

Für folgende Zusatzleistungen wird eine Pauschale von CHF 50.00 berechnet:
 

  • Einkauf von Futter oder Einstreu (plus effektive Kosten).

  • Komplettreinigung von Tierkäfigen oder Terrarien.

  • Notfalleinsätze (<24 Stunden Vorlaufzeit).

  • Besprechungen ohne anschliessenden Betreuungsauftrag.

 

6.1 Schlüsselübergabe und -rückgabe

  • Erfolgt die Schlüsselübergabe oder -rückgabe im Rahmen eines regulären Betreuungsbesuchs, ist sie kostenlos.

  • Muss die Schlüsselübergabe an einem separaten Termin erfolgen, wird eine Pauschale von CHF 25.00 pro Weg verrechnet.

  • Erfolgt das Bringen oder Abholen des Schlüssels durch den Tierhalter persönlich, ist dies kostenlos, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch Einwurf in einen Briefkasten, so geschieht dies ausschliesslich auf Risiko des Kunden. Der Tiersitting-Service übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Verlust oder Abhandenkommen nach dem Einwurf.
     

Die gewünschte Variante der Schlüsselübergabe ist bei der Buchung festzulegen oder spätestens 7 Tage vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.


6.2 Sonderleistungen (Tierarztbesuch etc.)

Für folgende Zusatzleistungen wird eine Pauschale von CHF 50.00 berechnet:

  • Tierarztbesuche (Tierarztkosten trägt der Tierhalter).

  • Organisation/Abholung von Medikamenten.

6.3 Medikamentengabe & gesundheitliche Einschränkungen

Die Gabe von Medikamenten (Tabletten, Tropfen) während der Betreuung ist grundsätzlich möglich,

- sofern eine schriftliche und klare Anleitung durch den Tierhalter vorliegt und

- das Tier die Verabreichung ohne Zwang akzeptiert.


Für die Medikamentengabe wird eine Pauschale von CHF 8.00 pro Tag und Tier verrechnet (ausgenommen im Rahmen eines Tierarztbesuchs). Bei mehr als einer Medikamentengabe pro Tag oder bei aufwändiger Verabreichung erfolgt die Preisgestaltung nach Absprache.

Spritzen oder Injektionen
(z. B Insulin) werden nicht verabreicht.
Bei Unsicherheiten oder Komplikationen wird ein Tierarzt beigezogen.


Gesundheitliche Einschränkungen:

  • Keine Betreuung von Tieren mit insulinpflichtigem Diabetes, akuten Herzerkrankungen oder fortgeschrittener Niereninsuffizienz
    (Stadium 3 nur nach Absprache mit dem behandelnden Tierarzt im Rahmen einer 1:1 Betreuung, Stadium 4 ausgeschlossen).

  • Der Impfpass muss vorgelegt werden (Freigängerkatzen verpflichtend).

7. Informationspflicht des Tierhalters

Der Tierhalter muss alle relevanten Informationen vollständig und korrekt angeben, insbesondere:

  • Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten.

  • Läufigkeit, Zerstörungsneigung, Stubenreinheit.

  • Beissvorfälle oder Aggressivität (auch wenn diese länger zurückliegen).
     

8. Betreuung von Hunden und Katzen

  • Hunde: Gruppenspaziergänge werden nicht angeboten, ausser mit zwei kleinen Hunden aus demselben Rudel.
    Spaziergänge sind individuell gestaltet und beinhalten Spiele und Trainingseinheiten.

     

  • Katzen: Gemäss Empfehlung der Tierschutzverordnung: ist bei längerer Abwesenheit des Halters d.h. ab 3 Tagen eine Betreuung in mindestens zwei Einheiten pro Tag zu empfehlen.
     

9. Notfallregelungen

Falls gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten:

  • Der Tierhalter wird unverzüglich kontaktiert.

  • Ist der Tierhalter nicht erreichbar, wird eine tierärztliche Behandlung im Namen und auf Rechnung des Tierhalters veranlasst.

  • Impfpass, Transportbox und Tierarztinformationen müssen bereitgestellt werden.
     

10. Haftung

  • Tierhalter: Bleibt Eigentümer des Tieres und haftet für Schäden, die sein Tier verursacht (z. B. an Dritten, dem Betreuer oder dessen Eigentum).

  • Tiersitting-Service: Haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, nicht für Schäden durch Dritte (Einbruch, Diebstahl, Vandalismus).


11. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Durchführung des Betreuungsauftrags verwendet.

Ausnahmen:
Personenbezogene Daten, insbesondere E-Mail-Adressen, können in folgenden Fällen zusätzlich verwendet werden:

  • Personelle Veränderungen oder Ortswechsel: Zur Information über Änderungen, die den Betreuungsauftrag betreffen.

  • Ankündigungen: Zum Versand von Mitteilungen, wie beispielsweise die Ankündigung eines Tierkalenders oder ähnlicher tierbezogener Angebote.
     

Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Betreuungsauftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
 

12. Vertragsabschluss

Die AGB und die schriftliche Auftragsbestätigung bilden die Grundlage des Betreuungsvertrags. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Für Hundespazierdienste gelten zusätzlich die Richtlinien Hundespaziergang.

12.1 Kündigungsrecht des Tiersitting-Service

Der Tiersitting-Service behält sich das Recht vor, einen Betreuungsauftrag jederzeit aus wichtigem Grund gemäss Art. 404 OR zu kündigen. In einem solchen Fall erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

13. Einsatz von Drittpersonen
Der Tiersitting-Service behält sich das Recht vor, Betreuungsaufträge bei Bedarf an qualifizierte Drittpersonen oder andere Tierbetreuer/innen des Vertrauens zu übertragen. Dabei wird sichergestellt, dass die vereinbarte Betreuung sorgfältig und fachgerecht erfolgt. Eine Auskunft über die betreuende Person erfolgt ausschliesslich auf freiwilliger Basis und beschränkt sich aus Datenschutzgründen auf den Vornamen. Ein Anspruch auf ausschliessliche persönliche Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nicht.

 

14. Preise und Änderungen des Dienstleistungsangebots

Alle Dienstleistungen und Preise werden über die Verkaufskanäle von Tiersitting-Service veröffentlicht und sind dort einsehbar. Tiersitting-Service behält sich das Recht vor, das Angebot an Dienstleistungen sowie die Preise jederzeit zu ändern oder anzupassen. Änderungen werden auf der Website und den mobilen Anwendungen veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen des Tiersitting-Service sowie für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Tiersitting-Service und dem Kunden. Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die zum Zeitpunkt gültigen AGB als akzeptiert.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Für alle rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Gerichtsstand der Sitz der Einzelunternehmung in Bern.

 

 



Bern, 30.6.2025 - gültig ab 1.7.2025

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